Biwak Inobhutnahmestelle

Safety First - in stürmischen Lebenslagen.
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Rund um die Uhr

Rund um die Uhr besetzt und aufnahmebereit ist unsere Inobhutnahmestelle BIWAK für Jugendliche in einer Notsituation. 

Ziele

  • Schutz des/der Jugendlichen vor dringender Gefahr
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituationen
  • Mithilfe bei der Klärung der Perspektiven für die weitere Unterbringung, d.h. Rückkehr in die Familie oder Fremdunterbringung
  • Aufrechterhaltung und Stärkung der sozialen Bezüge, z.B. Arbeit oder Schule
  • Bei länger andauernder Inobhutnahme: Anbahnung der persönlichen Weiterentwicklung, z.B. Vermittlung von Bewältigungsstrategien und sozialen Fähigkeiten sowie Mithilfe zur dauerhaften Verbesserung der Lebenssituation

Zielgruppen

Jugendliche ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit

  • die sich in einer Notsituation befinden und
  • sich zum Zeitpunkt der Inobhutnahme im Gebiet der Stadt Augsburg oder der Landkreise Augsburg bzw. Aichach-Friedberg aufhalten

Außerhalb der Dienstzeit des Sozialdiensts des Amts für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Augsburg ist das BIWAK für Kinder unter 12 Jahren aus dem Stadtgebiet Augsburg Anlauf- und Vermittlungsstelle.

Aufnahmeverfahren

Wichtig: Erster Ansprechpartner für eine Inobhutnahme ist immer das zuständige Jugendamt. Dieses informiert uns dann über den Inobhutnahmebedarf des/der Jugendlichen. Außerhalb der Öffnungszeiten des Jugendamtes kann das BIWAK auch direkt kontaktiert werden.

Wir bitten die überbringende Person/Organisation um einen Anruf, bevor der/die Jugendliche zu uns gebracht wird. Ist der/die Jugendliche bei uns im BIWAK, versorgen und beraten wir ihn/sie individuell in der aktuellen Krisensituation.

Soweit noch nicht geschehen, verständigen wir die sorgeberechtigte(n) Person(en) sowie das zuständige Jugendamt. Wenn sich die Jugendlichen selbst bei uns melden, informieren wir zudem die zuständige Polizeiinspektion, um eventuell bestehende Zusammenhänge mit einer Vermisstenmeldung zu klären.

Die vorübergehende Unterbringung erfolgt nach § 42 SGB VIII unter Berücksichtigung der hausinternen Ausschlusskriterien.

Nicht aufgenommen werden können:

  • Jugendliche mit massiver Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
  • Jugendliche mit psychiatrischem Krankheitsbild
  • Akut suizidgefährdete Jugendliche
  • Jugendliche, von denen eine Gefährdung Dritter zu erwarten ist

Jugendliche, die aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie, einer geschlossenen Einrichtung o. ä. entlassen werden, benötigen vor der Aufnahme im BIWAK ein psychologisches / psychiatrisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die internen Ausschlusskriterien nicht erfüllt sind.

Anmerkung:

Bei der Adresse handelt es sich um eine sogenannte "Schutzadresse", die nicht veröffentlicht werden soll. Postsendungen senden Sie daher bitte an den Träger:

SIA gGmbH
Ulmer Straße 15
86154 Augsburg

SIA gGmbH
Inobhutnahmestelle BIWAK

Ansprechpartnerinnen:
Pia Cararrara
Tel.: +49 821 99 884 00
Fax: +49 821 99 884 02
biwak@sia-augsburg.de


Stefanie Hegen
Tel.: +49 821 24137-22
stefanie.hegen@sia-augsburg.de

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